23.11.21 – Aufgrund der neuen Corona-Verordnung ist ab Mittwoch, 24.11. der Sportbetrieb in geschlossenen Räumen nur noch nach der 2G-Regelung möglich, also für Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Freiluftsport ist nach der 3G-Regelung möglich, also für Personen, die vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sind. Wichtig: Selbsttests sind nicht ausreichend und sobald Umkleidekabinen und Duschen genutzt werden, gilt auch im Freiluftsport 2G!
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gelten die vorstehenden Regeln nicht. Achtung: Voraussichtlich wird diese Ausnahme für 12- bis 18-Jährige zum 01.01.22 aufgehoben. Wir empfehlen weiterhin dringend, sich impfen zu lassen.
Diese Info ist zu finden auf: https://vfl-stade.de/service/geschaeftsstelle/news-der-geschaeftsstelle/1053-corona-verschärfungen-ab-mi,-24-11