2G ab dem 13.12.2021

Neue Regelungen ab dem 13. Dezember 2021

Liebe Mitglieder und Interessierte,


wieder gibt es Neuerungen in Bezug auf die anzuwendenden Regeln im Sport. 


Aufgrund der Änderungsverordnung zum 11.12.21 gilt für Sport in geschlossenen Räumen vielfach wieder die 2G-Regel. Voraussetzung hierfür ist eine gewisse Raumgröße, die sich an 10qm/Person bemisst. 


Wichtig: Es geht hierbei nicht darum, dass Sporttreibende in Feldern à 10qm angeordnet werden müssen, sondern lediglich um eine Kapazitätsgrenze für die Anwendung der 2G-Regel. Kontaktsport ist weiterhin erlaubt!


Für die Angebote der Abteilung Tanzsport bedeutet dies, dass wir wieder voll nach der 2G Regel unser Angebot anbieten können, ohne das ein Test erforderlich ist. 


Ein freiwilliger Selbst-/ oder Bürgertest ist selbstverständlich möglich und sorgt für ein Mehrgefühl an Sicherheit. 


Bitte haltet euch weiterhin so gut wie bisher an die bekannten Regeln und an die Weisungen unserer Übungsleiter:innen. Nur so können wir unseren sportlichen Betrieb und das soziale Miteinander in unserem Verein und der Abteilung aufrecht erhalten. 


Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind weiterhin nicht von den G-Regeln betroffen. 


Achtung: Voraussichtlich wird diese Ausnahme für 12- bis 18-Jährige zum 01.01.22 aufgehoben. 


Wir empfehlen weiterhin dringend, sich impfen zu lassen!


Zusammen schaffen wir das.


Weitere Infos:


VfL von 1850 Stade e.V.

www.vfl-stade.de


TSA des VfL von 1850 Stade e.V.

www.tanzsport-stade.de


Land Niedersachsen 

www.niedersachsen.de

 

Dein 

VfL Stade e.V. Tanzsport SocialMedia-Team


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